Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Eschenburg am Donnerstag, den 05.11.2020, um 19:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Wissenbach
1. |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschaftsmitglieder, den Vertreter der Presse und die Zuschauer.
Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 24 anwesenden Gemeindevertretern fest.
Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 22.10.2020 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.
Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
Er verweist auf das vorliegende Hygienekonzept und dessen Einhaltung.
2. |
Mitteilungen des Vorsitzenden |
Der Vorsitzende berichtet, dass Thomas Bieber, Mitglied der SPD-Fraktion, nach 21 Jahren kommunalpolitischer Tätigkeit sein Amt in der Gemeindevertretung niedergelegt hat. Er dankt Thomas Bieber für seine geleistete Arbeit. Als Nachrücker begrüßt Hans-Otto Hermann Sven Autschbach als neues Mitglied der Gemeindevertretung.
Zum neuen Vorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses wurde Jan Knöbel gewählt. Neuer Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion ist Dr. Paul Cyris. Neuer erster stellvertretender Vorsitzender der Gemeindevertretung wird gemäß der Nachrückerliste für dieses Amt Dr. Paul Cyris.
Hans-Otto Hermann bedankt sich bei allen, die sich für einen Kreisverkehr an der B 253, Abzweig Eibelshausen eingesetzt haben. Des Weiteren informiert er die anwesenden Körperschaftsmitglieder, dass der Tagesordnungspunkt „Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte“ erstmals auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung gesetzt wurde. Der genaue Verfahrensablauf wird in der Sitzung des Ältestenrates, die im Anschluss an die heutige Sitzung der Gemeindevertretung stattfindet, festgelegt und den Ortsbeiräten und den Mitgliedern der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes mitgeteilt.
3. |
Einspruch gegen das Protokoll der letzten Sitzung
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Der Gemeindevertreter Reiner Schwehn hat Einspruch gegen das Protokoll vom 03.09.2020, Punkt 3.2 erhoben:
Nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung ist in der nächsten Sitzung über den Einspruch zu entscheiden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Einspruch stattzugeben und das Protokoll der Sitzung vom 03.09.2020 in Punkt 3.2, Fragen und Anregungen, wie folgt zu ändern.
Der Gemeindevertreter Reiner Schwehn fragt, ob die beiden Gemeinden Dietzhölztal und Dillenburg, so wie es im Bau- und Umweltausschuss besprochen und einstimmig empfohlen wurde, zwecks gemeinsamer Vorgehensweise zur Neugestaltung der B 253 (Kreisverkehr) zur Stellungnahme und Unterstützung aufgefordert wurden. Bürgermeister Konrad sagt darauf, dass er dies nicht tun würde und keinen Sinn darin sieht.
Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
4. |
Gemeindevorstand und Verbände |
4.1 |
Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände |
Bürgermeister Konrad berichtet über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. Der Bericht wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er wird als Anlage diesem Protokoll beigefügt.
4.2 |
Fragen und Anregungen |
Im Anschluss daran werden noch einige Fragen zum Bericht gestellt und Anregungen gegeben. Diese werden spätestens mit dem nächsten Bericht an die Gemeindevertretung beantwortet.
- Gestattungsvertrag Windpark Galgenberg
- Gelungene Umgestaltung Kita Wissenbach
- Informationen an die Körperschaftsmitglieder Feuerwehrkommission
- Dammstraße, Halteverbot während der Baustelle am Kreisverkehr
5. |
Fragen zu Sitzungen der Ausschüsse |
Zur Sitzung der Gemeindevertretung haben der Kultur- und Sozialausschuss am 27.10.2020, der Bau- und Umweltausschuss am 28.10.2020 und der Haupt- und Finanzausschuss am 29.10.2020 getagt.
Die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.
6. |
Besondere Vorschläge der Ortsbeiräte |
Mit Schreiben vom 29.10.2020 bittet der Ortsbeirat Hirzenhain die Gemeindevertretung, folgende Punkte zu beraten und zu befürworten:
Fahrbahnmarkierung zwischen den Hirzenhainer Ortsteilen Ort und Bahnhof
Begründung:
Es ist keine Straßenbeleuchtung vorhanden und an Tagen mit starkem Nebel kann die Straße nicht sicher befahren werden. Es ist die einzige Straße, die den Ort und den Bahnhof verbindet und wird entsprechend häufig benutzt (auch von Schulbussen). Im Ursprungszustand war die Straße mit einer Fahrbahnmarkierung versehen. Die kalkulierten Kosten liegen bei 5.000 €.
Pilotprojekt Hundekotsammelbehälter
Begründung:
Wir haben viele Hunde in Eschenburg. Oft werden bestimmte Wege häufig von Hundehaltern begangen, leider auch oft mit der Auswirkung, dass sehr viel Hundekot zurückbleibt. Auf Initiative einer ehrenamtlichen Kleingruppe in Hirzenhain wurden auf diesen Wegen einfache Müllbehälter aufgestellt. Der Hundekot wird in Plastikbeuteln (stellen die Personen ebenfalls kostenlos zur Verfügung) gesammelt und in den Behältern abgelegt. Die Ehrenamtlichen entleeren die Behälter und entsorgen den Hundekot über ihre private Restmülltonne. Die bisher verwendeten Müllsammelbehälter sind in die Jahre gekommen und müssen durch geeignete Behältnisse ersetzt werden.
Der Ortsbeirat Hirzenhain schlägt vor, die Sammelbehälter durch die Gemeinde Eschenburg aufzustellen. Es werden ca. 6 Behälter benötigt. Kosten pro Behälter zwischen 200 – 300 €. Die Entleerung erfolgt nach wie vor auf ehrenamtlicher Basis. Es entstehen der Gemeinde dadurch keine Kosten. Das Ehrenamt wird gestärkt und anerkannt. Mit dieser Vorgehensweise können wir ein Pilotprojekt für Eschenburg starten. Wenn das Projekt in dieser Form weiter erfolgreich ist, kann es sicher auch auf andere Ortsteile übertragen werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung befürwortet die Umsetzung der beiden Vorschläge des Ortsbeirates Hirzenhain.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
7. |
Dienstsport Feuerwehr im Freizeitbad |
Die Gemeinden Dietzhölztal und Eschenburg sind seit langem daran, für den Dienstsport der Feuerwehr das Freizeitbad anzubieten. Die Gemeinde Dietzhölztal hat – nach umfangreichen Grundlagenermittlungen – bereits beschlossen, jedem aktiven Feuerwehrmitglied einmal wöchentlich das Freizeitbad „Panoramablick“ in Eibelshausen zum Dienstsport kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, allen Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr einmal in der Woche einen kostenfreien Besuch im Freizeitbad „Panoramablick“ als Dienstsport, befristet für ein Jahr, zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
8. |
Tagespflege am Dienstleistungszentrum |
Der Kultur- und Sozialausschuss hat zu diesem Tagesordnungspunkt getagt, konnte aber aufgrund fehlender Informationen keinen Beschluss fassen und empfiehlt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Beschluss:
Daraufhin wird der Tagesordnungspunkt nicht weiter behandelt.
9. |
Einbringung Nachtragshaushalt 2020 |
Bürgermeister Konrad bringt die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 in die Gemeindevertretung ein.
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung stellt sich wie folgt dar:
- Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. S. 318 ff.), hat die Gemeindevertretung am folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
EUR |
vermindert um
EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
|
||
gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt | |||
a) im Ergebnishaushalt | ||||
im ordentlichen Ergebnis | ||||
die Erträge | -1.106.000 | -474.500 | -17.928.000 | -18.559.500 |
die Aufwendungen | 290.000 | 73.500 | 17.643.000 | 17.859.500 |
der Saldo | -700.000 | |||
im außerordentlichen Ergebnis | ||||
die Erträge | -120.000 | -10.000 | -130.000 | |
die Aufwendungen | ||||
der Saldo | -10.000 | -130.000 | ||
b) im Finanzhaushalt | ||||
aus laufender Verwaltungstätigkeit | ||||
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | 672.100 | 625.600 | 1.297.700 | |
aus Investitionstätigkeit | ||||
die Einzahlungen | 22.500 | 31.000 | 814.500 | 806.000 |
die Auszahlungen | -169.750 | -37.750 | -1.551.000 | -1.683.000 |
der Saldo | -736.500 | -877.000 | ||
aus Finanzierungstätigkeit | ||||
die Einzahlungen | 300.000 | 300.000 | ||
Die Auszahlungen | -300.000 | -300.000 | ||
der Saldo | ||||
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 830.000 € aus. | ||||
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 420.700 € aus. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 505.000 EUR um 205.000 EUR vermindert und damit auf 300.000 EUR neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 8
§ 8 wird nicht geändert
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.
10. |
Einbringung Haushalt 2021 |
Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 in die Gemeindevertretung ein.
Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht wie folgt aus:
Haushaltssatzung der Gemeinde Eschenburg
für das Haushaltsjahr 2021
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Mai 2020 (GVBl. I S. 318 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -17.074.000 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 18.479.000 EUR |
mit einem Saldo von | 1.405.000 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -10.000 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | -10.000 EUR |
mit einem Fehlbetrag von | 1.395.000 EUR |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf |
-942.000 EUR |
und dem Gesamtbetrag der | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 876.000 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.451.000 EUR |
mit einem Saldo von | -2.575.000 EUR |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.550.000 Euro |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -385.000 Euro |
mit einem Saldo von | 2.165.000 EUR |
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von |
-1.352.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.550.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 205.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.
- Gewerbesteuer auf 380 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Erheblichkeitsgrenzen §§ 98, 100 HGO und § 12 GemHVO
§ 98 II Nr. 3 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn die Aufwendungen eines Budgets um 5 % überschritten werden und die Überschreitung mindestens 25.000 € beträgt. Die Grenze gilt nicht, wenn die Mehraufwendungen durch Mehrerträge, die mit den Mehraufwendungen im direkten Zusammenhang stehen, gedeckt sind. Diese Aufwandspositionen entfallen bei der
Berechnung der Budgetüberschreitungen. Das gleiche gilt für Personalaufwendungen, wenn die Personalaufwendungen des gesamten Haushaltes nicht überschritten werden.
§ 98 II Nr. 4 HGO
Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, wenn zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungen im Umfang von 50.000 € pro Einzelfall geleistet werden sollen.
§ 100 HGO
Die Gemeindevertretung entscheidet bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, wenn diese im Einzelfall 50.000 € überschreiten, sofern diese nicht auf gesetzlichen, vertraglichen oder tariflichen Verpflichtungen beruhen.
§ 12 GemHVO
Die Erheblichkeitsgrenze wird bei 100.000 € festgelegt.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.
11. |
Prüfauftrag an den Lahn-Dill-Kreis
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Der Antrag lautet:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand dahingehend zu beauftragen, sich mit dem Lahn Dill Kreis Abteilung Straßenverkehrsbehörde in Verbindung zu setzen und jetzt schon einen Termin schnellstmöglich zur Verkehrszählung der Bundesstraße 253 Landes Straße L 3043 zu veranlassen.
Von Seiten der antragstellenden Fraktion erfolgt eine Stellungnahme zum Antrag.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung stimmt die Gemeindevertretung dem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
12. |
Unterstützung der Gemeinde Eschenburg zum Erhalt der gewerblichen Schulen in Dillenburg (Antrag der FWG-Fraktion vom 13.10.2020) |
Der Antrag lautet:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstad dahingehend zu beauftragen, sich beim Landratsamt des Lahn Dill Kreises und der Kreisschulbehörde zum Erhalt der Berufsschule in Dillenburg einzusetzen.
Von Seiten der antragstellenden Fraktion erfolgt eine Stellungnahme und weitere Begründung zum Antrag.
Im Anschluss daran wird von Seiten der CDU-Fraktion die Anregung gegeben, dass diesbezüglich auf die Kreisregierung eingewirkt werden soll.
Von Seiten der SPD-Fraktion wird angeregt, diesen Antrag an den Kultur- und Sozialausschuss zu verweisen.
Beschluss:
Nach kurzer Beratung verweist die Gemeindevertretung den Antrag zur weiteren Beratung an den Kultur- und Sozialausschuss.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
13. |
Feuerwehrkommission
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Der Antrag lautet:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Kommission für die Feuerwehr um mindestens einen Vertreter pro Fraktion zu erweitern und Entscheidungen in den HFA zu verweisen.
Die Feuerwehrkommission wurde vom Gemeindevorstand am 26.10.2020 aufgelöst. Somit ist der Antrag gegenstandslos und wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Ende der Sitzung: 20:25 Uhr
Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführer | |
Hans-Otto Hermann | Rainer Deutsch |