Niederschrift (Beschlussprotokoll) über die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung – 19. WP – am Donnerstag, den 08.11.2018, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus, OT Eibelshausen

Punkt 1: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Otto Hermann, eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Körperschafts-mitglieder sowie den Vertreter der Presse.

Er stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung mit 27 anwesenden Gemeindevertretern fest (ab TOP 5 = 26 Gemeindevertreter).

Die Ladung zu dieser Sitzung erfolgte mit Schreiben vom 25.10.2018 und wurde termingerecht zugestellt und veröffentlicht.
Gegen die Ladungsfrist und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden und Bericht aus dem Ältestenrat

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Körperschaftsmitglieder, dass seit der letzten Sitzung keine Sitzung des Ältestenrates stattgefunden hat. Er gibt einen Rückblick auf die Bürgerversammlung zum Thema „Gesundheitsversorgung in Eschenburg“.
Des Weiteren gibt er den Anwesenden eine Einladung der IHK zu einem Konzert bekannt. Die erforderliche Anmeldung ist an das Vorzimmer des Bürgermeisters zu richten.
Weiterhin informiert er darüber, dass in 2019 eine Fahrt der Körperschaftsmitglieder nach Petschau geplant ist.

Punkt 3: Berichte des Gemeindevorstandes und der Verbände

Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit des Gemeindevorstandes und der Verbände seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde jedem Körperschaftsmitglied per E-Mail zugeleitet. Ferner ist er im Internet nachlesbar. Er ist als Anlage diesem Protokoll beizufügen.

Punkt 4: Fragen zu den Sitzungen der Ausschüsse

Zu der Sitzung der Gemeindevertretung haben der Bau- und Umweltausschuss am 31.10.2018 und der Haupt- und Finanzausschuss am 01.11.2018 getagt.

Die Protokolle der letzten Ausschusssitzungen wurden allen Körperschaftsmitgliedern zugeleitet. Es werden hierzu keine Fragen gestellt.

Punkt 5: Einführung eines/einer neuen Beigeordneten

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung informiert die Körperschafts- mitglieder darüber, dass der Beigeordnete Manfred Brunhofer sein Amt im Gemeindevorstand niedergelegt hat. Er dankt Herrn Brunhofer im Namen aller Körperschaftsmitglieder für seine mehr als 30-jährige Tätigkeit für die Gemeinde Eschenburg und wünscht ihm und seiner Familie alles erdenklich Gute.

Die Wahl der Beigeordneten erfolgte am 21.04.2016 mittels einer gemeinsamen Kandidatenliste aller drei Fraktionen. Dabei wurde festgelegt, dass beim Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes jeweils ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion nachrückt, wobei diese Fraktion die Reihenfolge der Nachrücker bestimmt, die dann von den Unterzeichnern des Wahlvorschlages geändert wird.

Herr Brunhofer war Mitglied der CDU-Fraktion und somit rückt ein/e Kandidat/in der CDU in den Gemeindevorstand nach. Die nächste Nachrückerin von Seiten der CDU-Fraktion ist Uta Kasper-Saßmannshausen. Eine Änderung der Liste erfolgt nicht.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft daher Uta Kasper-Saßmannshausen als Nachrückerin für den ausgeschiedenen Beigeordneten Manfred Brunhofer zur neuen Beigeordneten für die verbleibende Wahlzeit. Er verpflichtet die neue Beigeordnete mit Handschlag und führt sie nach Ableistung des Diensteides und Aushändigung der Ernennungsurkunde zur ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Eschenburg durch Bürgermeister Konrad in ihr neues Amt ein.
Die Aushändigung der Urkunde wird von Frau Kasper-Saßmannshausen schriftlich bestätigt.

Als Nachrücker für die ausgeschiedene Gemeindevertreterin Uta Kasper-Saßmannshausen wird Bürgermeister Konrad als Wahlleiter der Gemeinde Eschenburg nunmehr die/den nächste/n Bewerber/in der Liste der CDU in die Gemeindevertretung berufen.

Punkt 6: Verkaufsangebot Bombergstraße 2, OT Wissenbach

Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Anwesens Bombergstraße 2 bieten dieses der Gemeinde Eschenburg zum Kauf an. Das Kaufangebot wurde näher geprüft, da eventuell durch die Niederlegung der Gebäude in der Bombergstraße 2 ggf. Parkplatzflächen für die Mehrzweckhalle geschaffen werden könnten.

Es fand eine ortsgerichtliche Schätzung des Anwesens statt. Der Wert des Anwesens entspricht in etwa einem Bauplatzwert im Neubaugebiet „Dombachseite Nr. 2“. Die Erbengemeinschaft ist bereit, hier ein entsprechendes kostenneutrales Tauschgeschäft abzuschließen. Zusätzlich wären aber seitens der Gemeinde die Vertragsnebenkosten für Notar, Grunderwerbsteuer usw. zu zahlen.

Das Anwesen Bombergstraße 2 wurde am 01.10.2018 zusammen mit dem Ortsbeirat besichtigt. Der Ortsbeirat spricht sich für den Erwerb (Tausch) der Grundstücke aus, sofern die dafür entstehenden Gesamtkosten (Abrisskosten sowie weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Statik der umliegenden Gebäude usw.) eine Summe von 35.000,00 EUR nicht übersteigen. Der Ortsbeirat hatte allerdings seit der Ortsbesichtigung Kenntnis davon, dass die Kostenkalkulation der Verwaltung diese Summe übersteigt.
Somit lehnt der Ortsbeirat den Erwerb / Tausch des Grundstückes ab.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates und des Bau- und Umweltausschusses lehnt die Gemeindevertretung einstimmig den Tausch/Erwerb aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab.

Punkt 7: Wasserversorgungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze im Bereich der Trinkwasserversorgung zum 01.01.2019 in der Wasserversorgungs-satzung neu festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, die §§ 25 und 27 (3) entsprechend zu ändern.

§ 25 Grundgebühr

Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.
§ 25 erhält dann folgende Fassung:

Die Grundgebühr für die nachfolgenden Zählergrößen beträgt monatlich für einen Wasserzähler

4,17 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 2,5 m³
7,22 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 6 m³
8,10 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 10 m³
12,44 € zzgl. USt. – Nenngröße Q3 – 16 m³
16,36 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 80
23,24 € zzgl. USt. – Nenngröße DN 100

jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 27 – Verbrauchsgebühr

Die textlichen Festsetzungen der Abs. 1 und 2 bleiben unverändert.

In Abs. 3 ist lediglich die Gebührenhöhe zu ändern, so dass der § 27 (3) folgende Fassung erhält:

Die Gebühr beträgt pro m³ 1,85 € netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer = pro m³ 1,98 € brutto.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 25 und 27 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Eschenburg (WVS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 8: Entwässerungssatzung

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 16.08.2018 beschlossen, die neu kalkulierten Gebührensätze für die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr zum 01.01.2019 in der Entwässerungssatzung festzusetzen.

Hierfür ist es erforderlich, den § 24 (1) sowie den § 26 (1) und (2) entsprechend zu ändern.

§ 24 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) – (4) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich, so dass es dann in Abs. (1) heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro m² wird eine Gebühr von 0,52 € jährlich erhoben.

§ 26 – Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser

Die textlichen Festsetzungen in den Abs. (1) und (2) bleiben unverändert, lediglich die Gebührenhöhe ändert sich in beiden Absätzen, Hinzu kommt, dass eine redaktionelle Änderung der Formel in Abs. (2) erforderlich ist, so dass es dann heißt:

(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR.

(2) Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der
Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben – bei vorhandenen Teilströmen in diesen – ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,47 EUR bei einem CSB bis 600 mg/l; bei einem höheren CSB kann die Gebühr mit dem Ergebnis der Formel:

Festgestellter CSB
0,5 x __________________ +0,5
600
vervielfacht werden.

Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad nur im Abwasser eines Teilstroms der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt, wird die erhöhte Gebühr nur für die in diesen Teilstrom geleitete Frischwassermenge, die durch private Wasserzähler zu messen ist, berechnet. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Feststellungen des Verschmutzungsgrads vor, kann die Gemeinde der Gebührenfestsetzung den rechnerischen Durchschnittswert zugrunde legen.

Auf Empfehlung des Gemeindevorstandes und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die §§ 24 und 26 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Eschenburg (EWS) gemäß der Vorlage der Betriebsleitung zum 01.01.2019 zu ändern und die Satzung neu zu fassen.

Punkt 9: Einbringung Haushalt 2019

Bürgermeister Konrad bringt die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in die Gemeindevertretung ein. Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht wie folgt aus:

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Hessenkassengesetzes 2018 vom 25. April 2018 (GVBl. 2018 Nr.5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28. Mai 2018 (GVBl. 2018 Nr.9 S. 247 ff.), sowie Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2018 (GVBl. 2018 Nr.12 S. 291 ff.) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eschenburg am xx.xx.xxxx folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -17.117.500 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.107.500 EUR

mit einem Saldo von -10.000 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 70.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR

mit einem Saldo von -70.000 EUR

Mit einem Überschuss von -80.000 EUR

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf
383.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 768.500 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.260.500 EUR

mit einem Saldo von -492.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 300.000 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -300.000 Euro

mit einem Saldo von 0 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von
-109.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 305.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

§ 6

Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungs- konzept.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verweist die Haushaltssatzung mit Anlagen zur weiteren Beratung an die Anschüsse.

Ende der Sitzung: 20.00 Uhr

gez. Hermann gez. Deutsch
Vorsitzender der Schriftführer
Gemeindevertretung