Autorarchive: Swen Hein

L 3043 Eibelshausen – Steinbrücken ab 13.12.24 wieder befahrbar

L 3043: Fahrbahnsanierung zwischen Eschenburg-Eibelshausen und
Dietzhölztal-Steinbrücken

Abschluss des ersten Bauabschnitts diesen Freitag, 13. Dezember

Seit Ende September dieses Jahres saniert Hessen Mobil die Landesstraße 3043 zwischen dem Ortsausgang von Eschenburg-Eibelshausen und dem Ortseingang von Dietzhölztal-Steinbrücken. Noch vor Beginn der Sanierungsarbeiten an der Landesstraße, wurde ein provisorischer Buswendeplatz zwischen Steinbrücken und der Straße „Im Schosseifen“ eingerichtet, um die Einschränkungen für den öffentlichen Personennahverkehr so gering wie möglich zu halten.
Im ersten Bauabschnitt, der sich von der Bosch-Zufahrt zur Straße „Im Schosseifen“ erstreckt, wurde der bestehende, schadhafte Asphalt abgefräst und bis zu 30 Zentimeter an neuen Asphaltschichten eingebaut. Um Synergieeffekte zu nutzen und doppelte Sperrungen zu vermeiden, wurden im Rahmen dieses Bauabschnitts auch Kanal- und Leitungsarbeiten durchgeführt. Aufgrund von zusätzlichen Arbeiten kam es zu einer Bauzeitverlängerung im ersten Bauabschnitt. Unter anderem musste auch eine Gasfernleitung im Bereich der zusätzlichen Kanalquerung in einem kurzen Abschnitt tiefergelegt werden. Die Arbeiten schreiten seitdem aber wieder gut voran und der gesperrte Streckenabschnitt kann voraussichtlich im Laufe dieses Freitags, 13. Dezember, wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Nach einer Winterpause, werden die Arbeiten, sobald die Witterung es zulässt, im kommenden Frühjahr fortgesetzt werden. Im zweiten Bauabschnitt wird die Landesstraße von Bosch-Zufahrt bis Einmündung Mühlbachstraße erneuert. Anschließend erfolgt der Abschnitt Einmündung Mühlbachstraße bis zum Fahrbahnteiler am Ortseingang von Eibelshausen. Zum Schluss wird noch der Bereich von der Einmündung „Im Schosseifen“ bis zum Ortseingang von Steinbrücken saniert. Bis zum Beginn dieses vierten und letzten Abschnittes kann auch der provisorische Buswendeplatz weiter für den öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden.
Die gesamten Arbeiten sollen im Sommer 2025 beendet werden.
Für die Zeit der Bauarbeiten sind je nach Fahrtrichtung zwei unterschiedliche Umleitungen ausgeschildert. Ab Eibelshausen geht es auf der Bundesstraße 253 und der Kreisstraße 32 über Simmersbach und Roth nach Steinbrücken. In der Gegenrichtung ab Steinbrücken führt die Umleitung auf der L 3044 und K 48 über Ewersbach, Weidelbach und Frohnhausen zur B 253 und dort weiter nach Eibelshausen. Der Anliegerverkehr kann die L 3043 bis zum jeweiligen Bauabschnitt befahren.

Baulücken- u. Leerstandsbörse ab sofort verfügbar

Baulücken- und Leerstandsbörse ab sofort verfügbar

 Sie sind Eigentümer eines leerstehenden Gebäudes oder einer Baulücke innerhalb des Gemeindegebietes und möchten dieses Objekt zum Kauf anbieten?

Sie haben Interesse an dem Ankauf eines Baugrundstückes oder Leerstandes?

Dann schauen Sie auf der Baulücken- und Leerstandsbörse vorbei.

Ab sofort besteht die Möglichkeit Baulücken oder leerstehende Gebäude anonym zum Verkauf anzubieten und sich über Verkäufe als Interessent zu informieren und somit Kontakt mit den jeweiligen Eigentümern herzustellen.

Haben Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Angebot?

Dann stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung gerne telefonisch unter 02774/915-492 oder per E-Mail unter bauplatz-leerstandsboerse@eschenburg.de zur Verfügung.

 

Rathaus vom 23.12.24 bis 30.12.24 geschlossen.

Rathaus geschlossen

 Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 30.12.2024 geschlossen.

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt

Für das Einwohnermeldeamt ist in dringenden Fällen ein telefonischer Notdienst eingerichtet, der am 23. und 30.12.2024 jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 02774 915-225 zu erreichen ist.

Das Standesamt ist in dringenden Fällen am 23., 27. und 30.12.2024 jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02774 915-221 zu erreichen.

Ab Donnerstag, den 02.01.2025 ist das Rathaus wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Sichtbarkeit beim Fahrradfahren

Sichtbarkeit beim Fahrradfahren in der Dunkelheit

 

In der dunklen Jahreszeit ist es besonders wichtig, als Radfahrer gut sichtbar zu sein.

Dunkelheit, Regen oder Nebel reduzieren die Sichtverhältnisse stark und erhöhen das Unfallrisiko für Radfahrer, die oft weniger gut wahrgenommen werden als Autos.

Um sicher unterwegs zu sein, sollten Radfahrer daher gezielt auf reflektierende und leuchtende Elemente setzen. Eine funktionierende Beleuchtung am Fahrrad trägt dabei wesentlich zur eigenen Sicherheit/Sichtbarkeit bei.

Moderne Fahrrad-LED-Lampen, ob fest verbaut oder abnehmbar, bieten starke Leuchtkraft und sind meist in verschiedenen Helligkeitsstufen einstellbar. Auch Blinklichter sind eine gute Ergänzung, um zusätzlich auf sich aufmerksam zu machen. Reflektoren am Fahrrad sind ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt. Sie müssen vorne, hinten sowie an den Pedalen und den Speichen bzw. umlaufend auf dem Reifen angebracht sein. Außerdem können Radfahrer reflektierende Kleidung, wie Jacken, Westen oder Armbänder, tragen, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.

Solche Kleidungsstücke reflektieren das Licht der Scheinwerfer von Autos und machen den Fahrer auch von der Seite gut sichtbar.

Auch die eigene Fahrweise spielt eine Rolle: Mit defensivem Fahren und der Wahl gut beleuchteter Straßen kann man Unfälle vermeiden.

Zusammenfassend gilt:

Je besser die Sichtbarkeit, desto sicherer ist man als Radfahrer unterwegs –

insbesondere in der Dunkelheit.

(Foto:Benjamin Krüger)

Brennholzverkauf 2025

Brennholzverkauf aus dem Gemeindewald Eschenburg für 2025

Bei der Gemeinde kann für das Jahr 2025 wieder Brennholz zum Kauf angemeldet werden. Allerdings wird Holz, nur solange der Vorrat reicht, abgegeben. Eine Abgabe von Brennholz erfolgt nur an Eschenburger für den Eigenbedarf (maximal 10 Festmeter).

Bestellungen sind bis zum 20.12.2024 bei Förster Biener möglich.

Brennholz in langer Form gerückt am Weg (Industrieholz)

Hartlaubholz (Buche/Eiche/Ahorn/Esche):        80,00 € pro Festmeter inkl. MwSt.

Tel.:    0176 108 11 500     Herr Biener

Mail:   sebastian.biener@haiger.de

Lärmaktionsplan Hessen

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
Teilplan Regierungsbezirk Gießen

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag) und der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gießen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Gießen.

Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Gießen tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der genannte Teilplan ist ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.

Gießen, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.2-53e0100/19-2021