Anleinpflicht. Selbst wenn der Hund angeblich nur spielt und immer „bei Fuß“ geht, gilt in Eschenburg vom 15. März bis 15. Juni eine Anleinpflicht.

Bis 15. Juli den Hund aus der „Kinderstube“ der Natur heraushalten

„Hunde sind während der Brut- und Setzzeit (15. März bis einschließlich 15. Juli) im Wald und auf Wiesen an

Selbst wenn der Hund angeblich nur spielt und immer „bei Fuß“ geht, gilt in Eschenburg vom 15. März bis 15. Juli eine Anleinpflicht.

der Leine zu führen“, heißt es in der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Eschenburg. Und das steht auch so auf jedem Hundesteuerbescheid. Diese Anleinpflicht ist von der Gemeindevertretung eingeführt worden, um die Tiere in der Natur zu schützen: In dieser Zeit brüten Tiere und bringen ihre Jungen zur Welt, deshalb ist Vorsicht geboten. Dabei muss ein Hund erst gar nicht „wildern“, schon ein neugieriges Schnüffeln stört schon mehr als wir ahnen. Und weil im jetzt rasch sprießenden Gras, am Waldesrand und am Ufersaum die „Kinderstube der Natur“ Vorrang hat, müssen wir auch unsere treuesten Vierbeiner an die Leine nehmen.