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Haushalt 2025 – Der KFA ist kommunales Geld…

Den Entwurf des Haushaltsplanes 2025 hat der Gemeindevorstand am 18.11.2024 festgegestellt. Mit der Rede unten hat Bürgermeister Götz Konrad das Zahlenwerk am 21.11.2024 in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgestellt und in die Beratung eingebracht. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2024 soll der Haushalt beschlossen werden. Bis dahin wird er in allen Gremien der Gemeinde Eschenburg beraten.

Die Sitzungen der Gemeindevertetung und ihrer Ausschüsse sind

Alle Sitzungen sind öffentlich. Auch wenn Zuschauer kein Rederecht haben, sind sie jederzeit willkommen. Über die Beratungen werden wir hier unter www.eschenburg.de/haushalt2025 berichten.

Haben Sie Fragen, Anregungen oder Ideen? Schreiben Sie eine E-Mail an buergermeister@eschenburg.de


Der KFA ist kommunales Geld und kein Schaufenster oder Selbstbedienungsladen des Landes

Wenn ein Finanzplanungserlass am 11.11. kommt, ist das nicht lustig.

Vor zehn Jahren war es auch nicht lustig, als der Innenminister ausgerechnet am Rosenmontag den so genannten „Herbsterlass“ brachte, der die „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ verschärfte: Die Städte und Gemeinden wurden damals zu Haushaltssicherungskonzepten, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, „Ausschöpfung der Ertragspotenziale“, Ausgleich der Gebührenhaushalte, Erheben von Straßenbeiträgen, höheren Realsteuerhebesätzen und strengeren Regeln der „vorläufigen Haushaltsführung“ (also ohne genehmigten Haushalt) in die Pflicht genommen.

Zum 11.11.2024 lockert der Finanzplanungserlass scheinbar einige dieser „Zügel“, aber er verschleiert einen massiven Griff des Landes in den Kommunalen Finanzausgleich. Für uns als Gemeinde eine Minus von 850.000 €. Das hat aber auch eine geringere Kreis- und Schulumlage zur Folge, aber 400.000 € zusätzlicher Fehlbetrag bleiben trotzdem.

Wir sind hier in Eschenburg sparsam mit Eisenbahn-Romantik und -Semantik, aber diesen „Verschiebebahnhof“ KFA versteht kaum einer. Experten meinen, dieser neue „Helau-Erlass“ 2024 atmet schlechtes Gewissen. Unter dem Deckmantel unklarer Wirtschafts-Prognosen sind die Steuerzahlen aus Mai und Oktober durch die winzige „Weichenstellungen“ in diesem verwirrenden „Verschiebebahnhof“ KFA zu einem massiven Eingriff gelenkt worden, was geringere Steuereinnahmen noch verstärkt.

Die Prognose für den Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer für 2025 hat sich wie folgt entwickelt:

Frühjahr 2023 6.950.000 €
Herbst 2023 6.805.000 € -145.000 €
Frühjahr 2024 6.720.000 € -85.000 €
Herbst 2024 6.605.000 € -115.000 €
345.000 €

Das sollte eigentliche durch den Kommunalen Finanzausgleich teilweise ausgeglichen werden, durch den Eingriff in den KFA leider nicht.

Natürlich bezahlen wir dann auch hier weniger an Kreis- und Schulumlage, aber ein nennenswertes Minus bleibt trotzdem.

Wenn nun die Aufsichtsbehörden angewiesen werden, Fehlbeträge in der Finanzplanung nicht so kritisch zu sehen, erleichtert das womöglich die Haushalts-Genehmigung, löst die Probleme nicht. Gerade mit Blick auf die Evaluation des KFA in 2026, zu dem wir – auch vor zehn Jahren – den „Bonus für Bäder“ angemeldet haben, den heute viele als „Solidarmodell“ für Schwimmbäder wünschen, müssen wir mal wieder durchbuchstabieren.

Der KFA ist kommunales Geld!

Wenn man in diesen Tagen Mitglieder des Hessischen Landtags trifft und danach fragt, bekommt man selbst von Newcomern zu hören: Wir haben im Volksentscheid für die Schuldenbremse gestimmt, da kann man doch heute nicht einfach davon abweichen.

Das wollen wir auch gar nicht. Wir müssen aber wohl doch daran erinnern: Der KFA ist kommunales Geld! Auch wenn der Kommunale Finanzausgleich über den Landeshaushalt läuft, ist das kein Schaufenster oder gar Selbstbedienungsladen der Landespolitik.

Das macht man eigentlich nicht bei einer Haushalts-Einbringung, dass man Repliken auf die Landespolitik gibt, aber das ist eine Ansage:

Der KFA ist kommunales Geld! Und wir brauchen diesen Ausgleich. Obwohl wir unsere Hausaugaben gemacht haben und stehen wir nun wegen dieser winzigen Weichenstellungen im Verschiebebahnhof KFA wieder vor einem großen Loch.

Die Haushaltssatzung

Bei 22,18 Mio. € Erträgen und 23,3 Mio. € Aufwendungen kommen wir unterm Strich – wenn wir für das außerordentliche Ergebnis ein, zwei Bauplätze verkauft bekommen – auf eine runde Million Euro Fehlbedarf.

Im Ergebnis bekommen wir diese „Lücke“ geschlossen. Die Ergebnisrücklage ist mit 10 Mio. € voll, allerdings spiegelt dies nicht die Liquidität der Gemeinde wider.

Ein negativer mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von – 469.000 €

Wie gesagt, das ist mehr als 800 T€ schlechter, als wir mit früheren Prognose-Zahlen gerechnet haben.

Das bekommen wir hin mit einem Rest an Liquidität und einer hohen Kreditaufnahme.

Das steht in der Satzung dann als

  • Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit: 5.500.000 €
  • Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit: -543.500 € – Das ist die Tilgung unserer bereits laufenden Kredite.

Was machen wir mit dem Geld? Investieren

  • Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 239.500 €
  • Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -5.939.000 €

Wir investieren fast 6 Millionen Euro.

Für die weitere Zukunft Verpflichtungsermächtigungen 400.000 EUR (Das ist das Feuerwehrfahrzeug, das in Hirzenhain den alten Tanker ersetzt)

§ 4 Höchstbetrag der Liquiditätskredite 1.500.000 EUR – wie gehabt.

Stabile und sinkende Steuersätze

§ 5 Steuersätze bleiben stabil und sinken. Und das ist heute schon Fakt und keine Sollbruchstelle für den Haushalt. Wir haben soeben mit einer Hebesatzsatzung festgeschrieben:

Die Gewerbsteuer bleibt bei 380 % – seit 2015 der gleiche Hebesatz, den wir auf den Messbetrag erheben.

Bei der Grundsteuer senken wir die seit 2015 geltenden Hebesätze von jeweils 400 %, weil die Grundsteuerreform und das Finanzamt die Messbeträge für viele Grundstücke deutlich erhöht haben.

Wenn im Vorfeld gemunkelt wurde, hierbei würden wir noch etwas aufschlagen, so sind die Vorschläge „aufkommensneutral“ in Summe: Die Gemeinde erhält aus der Grundsteuer nicht mehr als vorher. Und es wird auch wahrscheinlich wieder nicht alles in der Gemeinde bleiben, sondern bei Kreis, Land und Bund durch viele Hände gehen. Bislang war es die Hälfte. Bei der Gewerbesteuer fließen sogar 80 % ab.

Wir haben neu festgesetzt

  • Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 210 %
  • Grundsteuer B (für alle übrigen) 275 %

Die Grundsteuer haben wir heute auf die Hebesätze gesenkt, wie sie sich landesweit entwickeln, müssen wir bedenken und beobachten. Denn die Landeseinheitlichen Hebesätze (§ 21 HFAG), die jetzt noch bei 332 % (Nivellierungshebesatz Grundsteuer A) und 365 % (Nivellierungshebesatz Grundsteuer B) liegen, werden 2026 zur Hälfte und 2027 voll angerechnet. Wenn diese Nivellierungshebesätze nicht angepasst und wir liegen mit unseren Hebesätzen in der Gemeinde darunter, bekommen wir Einnahmen angerechnet, die wir nicht haben.

Krux der Kommunalfinanzen

Bei der Gewerbesteuer liegt der Nivellierungshebesatz bei 357 %. Mit unseren 380 % liegen wir seit 2015 ganz gut. Wir müssen aber immer wieder – gerade unseren Unternehmen – erklären, dass bei der Gewerbesteuer, die sie zahlen, nur jeder fünfte Euro in der Gemeinde bleibt.

Es kommt bei kommunalen Haushalten darauf an, diese Krux der Kommunalfinanzen zu knacken: Abschreibung erwirtschaften ohne, dass es über die Steuer als Einnahmequelle teuer wird. Sonst macht man Kreis, Land und Bund nur unnötig glücklich.

Direkte Investition sind nachhaltig

Wo liegen wir bei unserer nachhaltigen Finanzierung für Wasser, Abwasser und Straße? Der Abschreibung auf die Investitionen werden über den gleichen Zeitraum die Beiträge der Bürgerschaft als so genannte Sonderposten-Auflösung als Ertrag zum Aufwiegen in die Waagschale geworfen. Weil wir die Investitionen in die Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Straße) über Beiträge finanzieren, sparen wir Jahr für Jahr Steuern. 716.300 € beträgt im kommenden Jahr diese ertragswirksame Sonderpostenauflösung. Im vergangenen Jahr waren es noch 680.000 €.

Diese 716.300 € müssten wir – bei der gleichen Infrastruktur – aufbringen, hätten wir unsere Bauprogramme nicht mit Beiträgen finanziert, sondern aus dem Steueraufkommen.

SOPO Vorjahr Abschreibung Vorjahr
Wasser 200.000 € 190.000 € 323.600 € 350.000 €
Abwasser 235.000 € 220.000 € 373.000 € 375.000 €
Straße 281.300 € 270.000 € 447.500 € 380.000 €
Gesamt 716.300,00 € 680.000 € 1.144.100 € 1.105.000 €

Bauprogramme und Beitragsfinanzierung bilden die Basis unserer Investitionen. Reiner Müller und Harald Hermann haben aus den Bauprogramme nicht nur die Projekte für 2025 in zwei Ausschüssen vorab vorgestellt, sondern von 25 Ausschreibungen sind die meisten schon vorbereitet. Sobald der Haushalt beschlossen und genehmigt ist, können wir mit frühen und vorausschauenden Ausschreibungen die günstigsten Angebote bekommen. Für diese weitsichtige Arbeit, die ebensowenig selbstverständlich ist wie ein umsichtiges Agieren im Tagesgeschäft, sagen wir an dieser Stelle einmal herzlichen Dank.

Folgekosten betrachten hilft beim Sparen

Bei Investitionen müssen wir die Folgekosten betrachten (§ 12 GemHVO). Haben wir das Geld? Können wir auch den künftig bleibenden Aufwand ertragen? Das sind Fragen, die wir uns vor Investitions-Entscheidungen stellen. Und da kommt der Vorbericht unseres Haushalts in den Blick, wo für jede Investition jetzt schon ein Datenblatt die künftigen Kennzahlen aufzeigt.

Nehmen wir einmal die Kita in Simmersbach, die wir von der Kirche in Erbbaupacht übernommen haben und für die wir für die Sanierung verantwortlich zeichnen und zahlen:

Was der Kirchenarchitekt mit 900.000 € beziffert hatte, bekommen wir mit 385.000 € hin über drei Bauabschnitte. Vom Land Hessen gibt es 100.000 € Zuschuss.

Die Ergebnisrechnung der Zukunft sieht jetzt wie folgt aus bei 75 Jahren Abschreibungszeitraum:

  • 385.000 € Investition wird über 75 Jahre abgeschrieben
  • 5.134 € Abschreibung als Aufwand (auf volle Euro gerundet) jährlich
  • 100.000 € Zuschuss vom Land wird über 75 Jahre aufgelöst
  • 1.134 € Sonderposten-Auflösung aus dem Zuschuss als Ertrag.
  • Die Differenz belastet das Ergebnis mit 4.000 €  Aufwandsseite.

Auf der Seite 50 ist diese Investition beschrieben. Ich wollte an dem Beispiel nochmal die Ergebnisrechnung erklären und habe einen Fehler gefunden:

Ertrag Auflösung Sonderposten steht dort 134 €

Es muss aber 1334 € sein.

100.000 € / 75 Jahre = 1333,33 (in vollen € 1334).

Jetzt kann es sein, dass die Zahlen in den Zahlen stimmen, aber im Vorbericht falsch sind. Bei diesem Luxus von mehr als 50 Seiten Vorbericht kann das mal passieren. Bei der Beratung können wir gerne gemeinsam solche Fehler finden und verbessern. Wir nehmen ab heute sachdienliche Hinweise an, bis der Haushalt am 19.12.2024 in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden soll.

Danken möchte ich an dieser Stelle Rainer Deutsch für die viele Arbeit und Akribie, die in diesem Haushalt steckt. Wir werden gewiss noch kleine Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten finden, aber auch das ist nur möglich durch diese hervorragende Arbeit und diese transparente Darstellung.

Es soll ja auch Kommunen und Verbände geben, da kommt der Wirtschaftsplan mit ein paar Zahlen und wenigen Wörtern aus.

Förderprogramme fördern fast nur noch Frust

100.000 € Zuschuss bei 385.000 € Investition – das ist eine gute Quote. Das sind mehr als 25 % der Kosten. Gerade weil die Förderung von Kita-Vorhaben und die Finanzierung des Kita-Betriebs den vielen Wünschen und Vorgaben (z. B. „Gute-Kita-Gesetz“) nicht nachkommt, sagen wir für diese Förderung herzlichen Dank!

Auch das zweite Beispiel spielt in Simmersbach und hat Bedeutung für die ganze Gemeinde. Auch hier ein Antrag, den wir im vergangenen Jahr gestellt haben und wo wir nun eine Förderung herhalten, auf die wir schon nicht mehr zu hoffen gewagt hatten. Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Simmersbach soll die Gemeinde Eschenburg 270.000 € Zuschuss bekommen.

Bei diesem 4-Millionen-Projekt werden die Kosten für Bau und Planung abgeschrieben – und zwar über 80 Jahre – nicht aber das Grundstück. Es folgt eine jährliche Belastung durch Abschreibung in Höhe von 45.625 €

270.000 € Zuschuss / 80 Jahre = 3375 € SOPO-Auflösung als Ertrag.

Es bleibt eine Differenz von 42.250 €, die in den 80 darauffolgenden Jahren die Ergebnisrechnung belastet.

Wenn wir jetzt weitere Feuerwehrgerätehäuser neu bauen, steigt der Aufwand allein durch die Abschreibung.

Im Produkt 214 Brand- und Katastrophenschutz haben wir aktuell 72.450 € an Abschreibung stehen innerhalb von Aufwendungen in Höhe von 300.000 €.

Beim Feuerwehrfahrzeug und dem Gerätehaus fällt auf, dass die Förderung mit der Quote „30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten“ schnell bedeutet, dass wir bei solchen Investitionen mehr Steuer (an den Bund) zahlen als wir Zuschuss (vom Land) bekommen.

Wenn ich an unsere aktuellen Berechnungen für die 30-Millionen-Investition beim Neubau einer Kläranlage denke, könnte man fast auf eine Förderung verzichten. Bei 5 % Zuschuss steht aktuell unsere Befürchtung, aber wir lassen uns gerne von der Bewilligungsbehörde überraschen.

Grundsätzlich ist zu sagen:

„Das beste Förderprogramm ist jenes, das man nicht braucht.“

Streichen, strecken und schieben spart selten

Wir haben die Bauprogramme vorab in zwei Ausschüssen vorgestellt. Auch was warum (noch) nicht dran ist.

Mit den Bauprogrammen bringen wir unsere Projekte in eine sinnvolle Reihenfolge. Es ist daher nicht klug, die Reihenfolge ohne gute Gründe zu ändern. Auch haben wir schon in der Vergangenheit gelernt, dass streichen, strecken und schieben selten spart.

Wir haben die Entscheider schon vor der Einbringung des Haushaltes umfassend und fundiert informiert. Wir werden das Zahlenwerk und seine Beratung auch im Internet nachvollziehen können.

Daran erinnere ich jetzt schon, wenn der Haushalt in den Ausschüssen beraten wird.

Wenn dann wieder der Bagger gestrichen wird, rufe ich diejenigen persönlich an und zu Hand- und Spann-Diensten auf, die die Vorschläge aus Bauprogramm und Haushalt abgeändert haben.

Apropos: Beraten und Beschließen des Haushalts ist das vornehmste Recht und die wohl schwerste Pflicht der Gemeindevertreter. Aufgestellt hat der Gemeindevorstand das Zahlenwerk, das viele Erklärungen mehr enthält als andere Haushaltspläne anderswo.

Wer etwas geändert haben möchte, stellt bitte nach den Regeln der Geschäftsordnung einen Antrag. Ein Antrag muss immer einen handhabbaren Vorschlag und eine Begründung beinhalten.

Fazit

Noch einmal zurück an den Anfang. Vieles von dem, was wir vor 10 Jahren im „Rosenmontagserlass“ als nervig empfunden haben, war doch nachhaltig. Haushaltssicherung, Folgekostenbetrachtung, Jahresabschlüsse. All das haben wir verinnerlicht und setzen es gerne um. Schritt für Schritt – und meist auch in die richtige Richtung.

Liebes Land Hessen, wir machen unsere Hausaufgaben – lass‘ Du bitte Deine Finger von unserem Haushalten. Der KFA ist kommunales Geld und kein Schaufenster oder Selbstbedienungsladen des Landes.

Vielen Dank fürs Zuhören und konstruktive Beraten des Haushalts 2025.