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Durchfahrt verboten zum Ski-Hang: Zum Schlittenfahren braucht niemand mit dem Auto zu kommen

Durchfahrt verboten

Zum Schlittenfahren braucht niemand mit dem Auto zu kommen

In der Zeit von Freitag (8. Januar) um 12 Uhr bis Montagmorgen wird „Durchfahrt verboten“ (VZ 250) in den Straßen „Am Segelfliegerhang“ und „Johannesheeg“ in Hirzenhain angeordnet. Der Skilift ist nicht im Betrieb,  Segelfliegerclub und Skiclub ihr Gelände sperren ihr Gelände für Fahrzeuge, es gibt deshalb keine Parkplätze und darum auch keinen Grund, dorthin zu fahren.
Es hat niemand etwas dagegen, wenn die Kinder aus dem Dorf zum Schlittenfahren an den Hang gehen.  Aber wenn die Vereine aus gutem Grund und mit gutem Recht, ihre Gelände sperren, gibt es in Hirzenhain keinerlei Parkplatz. Bevor es nun wie am vergangenen  Wochenende kein Durchkommen gibt, sperren wir die Durchfahrt. Verstöße gegen Verkehrszeichen 250 belegt der Bußgeldkatalog mit 55 €. Das gilt, wenn ein Verkehrsbereich mit Pkw, Gespann, Wohnmobil oder Bus befahren wird, für den die Durchfahrt verboten war.
Wir werden gemeinsam darauf achten, dass am Wochenende die Durchfahrt verboten bleibt. Und wenn dann doch ein Fahrzeug in dem Bereich parkt, muss es ja dorthin gefahren sein und somit gegen das Verbot verstoßen haben.

Kurz: Zum Schlittenfahren braucht niemand mit dem Auto zu kommen